geschrieben und Abdruck erlaubt von Jürgen ( www.blocher-online.de ),
gekürzt von mir
Rente
Grundsatz im Sozialrecht SGB IX :
Rehabilitation vor Rente
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Erwerbsminderungsrente
Vorraussetzungen die man mitbringen sollte
- jünger als 65 Jahre sein
- erwerbsgemindert sein
- 60 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben
- 36 Monate pflichtversichert sein
und
- Antrag stellen ;
teilweise Erwerbsminderungs - Rente
kommt in Betracht, wenn man aus gesundheitlichen Gründne mehr
als 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten kann
volle Erwerbsminderungs-Rente
kommt nur in Betracht wenn man aus gesundheitlichen Gründen
weniger als 3 Stunden arbeiten kann...
die Höhe der Rente beläuft sich bei der
teilweisen Erwerbsminderungs - Rente auf 50 % der Vollrente
bei der
vollen Erwerbsminderungs-Rente auf 100 % der Vollrente
Zu beachten ist, dass diese Rentenarten nur zeitlich auf 3
Jahre befristet sind und dass sie danach grundsätzlich erneut
beantragt werden müssen !!
sonstige interessante Themen (wenigstens für mich) waren auch
noch nachfolgende.....
..... Die medizinische Beurteilung sollte immer durch einen MS -
erfahrenen Neurologen erfolgen,
gegebenenfalls wären auch stationäre Belastungserprobungen
hilfreich..
.... Eine Reha ist grundsätzlich auch ohne einen
Schwerbehindertenausweis möglich !!
... KFZ - Beihilfe...
Die LVA fördert unter Umständen, wenn man einen PKW zum Erreichen eines Arbeitsplatzes benötigt,
diesen PKW.. sei es beim Kauf oder bei sonst notwendigen
Umbaumaßnahmen
Unterschied zwischen einem Facharbeiter und einem ungelerntem
Arbeiter bei der Rentenerstellung
Im Gegensatz zu einem gelernten Facharbeiter steht dem
ungelernten Arbeiter noch der komplette Arbeitsmarkt zur
Verfügung, d.h. er muss dann auch Jobs wie (lt. dem
Sozialgesetzbuchenthaltene beisp. Berufe) Pförtner,
Museumswärter, Telefonist(in) oder Arbeiter in einer Poststelle
einer größeren Behörde bereit sein anzunehmen ...
Bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente ist es wichtig und
sehr gut, wenn man sich Bescheinigungen von den entsprechenden
Ärzten einholt ... z.B. bei wenn man pausenunübliche Zeiten
benötigt.. oder wenn die Gehfähigkeit unter 200 m beträgt..
oder wenn sonstige Dinge anfallen, die im Normalfall nicht
üblich sind...
Vor der Rentenantragsstellung ist es wichtig, dass man den VDK
hinzuzieht, um allen Eventualitäten vorzubeugen...!
Bei einer drohenden Aussteuerung durch die Krankenkasse
(Krankenkassenbezüge bis 18 Monate) sollte man sich rechtzeitig
arbeitslos melden und einen Rentenantrag stellen.
Wenn man sich so verhält, dann zahlt das Arbeitsamt
Arbeitslosengeld...auch wenn das bisherige
Beschäftigungsverhältnis ungekündigt ist.
Die weitere Krankenversicherung muss beachtet werden !