geschrieben und Abdruck erlaubt von Jürgen ( www.blocher-online.de ), gekürzt von mir

Rente

Grundsatz im Sozialrecht  SGB IX :

Rehabilitation vor Rente  

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Erwerbsminderungsrente

Vorraussetzungen die man mitbringen sollte

- jünger als 65 Jahre sein
- erwerbsgemindert sein
- 60 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben
- 36 Monate pflichtversichert sein
und
- Antrag stellen ;

teilweise Erwerbsminderungs - Rente

kommt in Betracht, wenn man aus gesundheitlichen Gründne mehr als 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten kann

volle Erwerbsminderungs-Rente

kommt nur in Betracht wenn man aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden arbeiten kann...

die Höhe der Rente beläuft sich bei der

teilweisen Erwerbsminderungs - Rente auf 50 % der Vollrente

bei der

vollen Erwerbsminderungs-Rente auf 100 % der Vollrente

Zu beachten ist, dass diese Rentenarten nur zeitlich auf 3 Jahre befristet sind und dass sie danach grundsätzlich erneut beantragt werden müssen !!


sonstige interessante Themen (wenigstens für mich) waren auch noch nachfolgende.....

..... Die medizinische Beurteilung sollte immer durch einen MS - erfahrenen Neurologen erfolgen,

gegebenenfalls wären auch stationäre Belastungserprobungen hilfreich..

.... Eine Reha ist grundsätzlich auch ohne einen Schwerbehindertenausweis möglich !!

... KFZ - Beihilfe...

Die LVA fördert unter Umständen, wenn man einen PKW zum Erreichen eines Arbeitsplatzes benötigt,

diesen PKW.. sei es beim Kauf oder bei sonst notwendigen Umbaumaßnahmen


Unterschied zwischen einem Facharbeiter und einem ungelerntem Arbeiter bei der Rentenerstellung

Im Gegensatz zu einem gelernten Facharbeiter steht dem ungelernten Arbeiter noch der komplette Arbeitsmarkt zur Verfügung, d.h. er muss dann auch Jobs wie (lt. dem Sozialgesetzbuchenthaltene beisp. Berufe) Pförtner, Museumswärter, Telefonist(in) oder Arbeiter in einer Poststelle einer größeren Behörde bereit sein anzunehmen ...

Bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente ist es wichtig und sehr gut, wenn man sich Bescheinigungen von den entsprechenden Ärzten einholt ... z.B. bei wenn man pausenunübliche Zeiten benötigt.. oder wenn die Gehfähigkeit unter 200 m beträgt.. oder wenn sonstige Dinge anfallen, die im Normalfall nicht üblich sind...

Vor der Rentenantragsstellung ist es wichtig, dass man den VDK hinzuzieht, um allen Eventualitäten vorzubeugen...!

Bei einer drohenden Aussteuerung durch die Krankenkasse (Krankenkassenbezüge bis 18 Monate) sollte man sich rechtzeitig arbeitslos melden und einen Rentenantrag stellen.
Wenn man sich so verhält, dann zahlt das Arbeitsamt Arbeitslosengeld...auch wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis ungekündigt ist.

Die weitere Krankenversicherung muss beachtet werden !