Infos zu Pflegestufen

 Die Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt. Die Einstufung ist vom Umfang der Grundpflege d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität abhängig.

Für Pflegestufe I ist erforderlich

Häufigkeit der Hilfestellungen
Mindestens einmal täglich Hilfebedarf für mindestens zwei pflegerische Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Zeitaufwand für Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muß.

Für Pflegestufe II ist erforderlich

Häufigkeit der Hilfestellungen
Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Zeitaufwand für Hilfebedarf
Durchschnittlich mind. 3 Stunden pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muß.

 

Für Pflegestufe III ist erforderlich

Häufigkeit der Hilfestellungen
Die Hilfe muß täglich rund um die Uhr, auch nachts, benötigt werden, d.h. die Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu sein. Ein nächtlicher Pflegebedarf (22.00- 6.00 Uhr) liegt dann vor, wenn jede Nacht eine Pflegeleistung anfällt, welche die Nachtruhe der Pflegeperson unterbricht. Der nächtliche Pflegebedarf kann ausnahmsweise auch dann anerkannt werden, wenn einmal oder höchstens zweimal in der Woche nächtliche Hilfeleistungen nicht anfallen und sich der Hilfebedarf auf Dauer nicht weiter reduziert. Zusätzlich muß mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.

Zeitaufwand für Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, für Hilfeleistungen. Von diesen 5 Stunden müssen mindestens 4 Stunden für die pflegerischen Verrichtungen aufgewendet werden.

Der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei allen drei Pflegestufen auf tägliche Durchschnittswerte umgerechnet und so zur Pflegezeit hinzugerechnet.

Bewilligung/ Ablehnung
In der Regel folgt die Pflegekasse der Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und schickt Ihnen die Bewilligung oder Ablehnung zu.

www.multiple-sklerose.tv