Infos zu Pflegestufen
Die Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt. Die Einstufung ist vom Umfang der Grundpflege d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität abhängig.
Für Pflegestufe I ist erforderlich
Häufigkeit der
Hilfestellungen
Mindestens einmal täglich Hilfebedarf
für mindestens zwei pflegerische Verrichtungen
und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zeitaufwand für Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag
für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für
pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten
betragen muß.
Für Pflegestufe II ist erforderlich Häufigkeit der
Hilfestellungen Zeitaufwand für Hilfebedarf |
Für Pflegestufe III ist erforderlich Häufigkeit der Hilfestellungen Zeitaufwand für Hilfebedarf Der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei allen drei Pflegestufen auf tägliche Durchschnittswerte umgerechnet und so zur Pflegezeit hinzugerechnet. Bewilligung/ Ablehnung |
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