Gesundheitsreform
2004
Zum 01. Januar 2004
trat das Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft.
Fuer Patienten,
Aerzte und Apotheker bringt dieses Gesetz
weitreichende
Veraenderungen mit sich.
In der Folge sind
die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform,
unter Einbezug der
Reformplaene fuer 2005 und 2006, alphabethisch
zusammen gefasst,
wieder gegeben. (Stand: 12.01.2004)
Inhaltsverzeichnis:
Apotheker
Aerzte
Arbeitsunfall
Befreiung von Zuzahlungen
Beitragsrueckzahlung
Belastungsgrenze
Betriebsrenten,
Lebensversicherungen,
Pensionen
Bonus
Chronisch Kranke
Entbindungsgeld
Ernaehrungstherapeutika
Fahrtkosten
Freibetraege fuer Partner und Kinder
Gesundheitskarte, elektronische
Hausarzt
Haushaltshilfe, Zuzahlung
Haeusliche Krankenpflege, Zuzahlung
Heilmittel, Zuzahlung
Hilfsmittel, Zuzahlung
Internethandel
Jahres-Bruttoeinnahmen
Kinder und Jugendliche
Kostenerstattung
Krankengeld
Krankenhausaufenthalt
Krankenkassenbeitraege
Kuenstliche Befruchtung
Medikamente, frei verkaeufliche
Medikamente, verschreibungspflichtige
Notfall
Patientenbeauftragter
Patientenquittung
Praeventionsmassnahmen
Praxisgebuehr
Privatversichert
Qualitaetsmanagement
Qualitaetssicherung
Rehabilitations-Massnahmen
Sehhilfen
Sozialhilfeempfaenger
Sterbegeld
Sterilisation
Tabaksteuer
Ueberweisung
Versandhandel
Versicherungsfremde Leistungen
Versorgungszentren
Vorsorgemassnahmen
Zahnersatz
Zahnversorgung
Zuzahlungen
Zuzahlungsbelege
Apotheker
duerfen bis zu drei
Filialen fuehren und Medikamente ueber Internet un
d
im Versandhandel
vertreiben. Sie koennen eigene Service-Angebote
entwickeln, wie
z.B. das Fuehren einer Kundenkartei, Liefer-Service,
Unterstuetzung bei
der Berechnung der Belastungsgrenze, u.a..
Aerzte
sind verpflichtet,
an Fortbildungen teilzunehmen, sonst drohen ihnen
Abzuege bei der
Verguetung. Die
Einkommen der Ost-Aerzte werden bis Ende 2006 auf das
Westniveau erhoeht.
Ab 2007 sollen die Aerzte Festbetraege je
Krankheitsfall
erhalten.
Arbeitsunfall
Die gesetzliche
Unfallversicherung ist von der Rechtsaenderung nicht
betroffen.
Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation
nach
Arbeitsunfaellen oder Berufskrankheiten ueber die gesetzliche
Unfallversicherung
abgedeckt ist, muessen die Praxisgebuehr nicht
zahlen. Auch muss
nach wie vor keine Zuzahlung fuer Arznei- und
Heilmittel
geleistet werden, wenn die Verordnung zur Behandlung nach
einem Arbeitsunfall
oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde.
Der behandelnde
Arzt rechnet wie bisher seine Gebuehren direkt mit
dem regional
zustaendigen Traeger der gesetzlichen Unfallversicherung
ab. Der Betroffene
sollte sich nach einem Arbeitsunfall zunaechst an
einen
Durchgangsarzt wenden, der ueber den zustaendigen
Unfallversicherungstraeger
zu erfahren ist.
Befreiung von
Zuzahlungen
Kuenftig sind nur
noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von
Zuzahlungen
befreit.
Beitragsrueckzahlung
Krankenkassen
koennen in ihrer Satzung Beitragsrueckzahlungen fuer
freiwillige
Mitglieder vorsehen, wenn das Mitglied laenger als drei
Monate versichert
war und sowohl das Mitglied als auch die mit ihm
familienversicherten
Angehoerigen in diesem Kalenderjahr keine
Leistungen zu
Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben.
Vorsorgeuntersuchungen
und Leistungen fuer unter 18-jaehrige sind
hiervon
ausgenommen.
Belastungsgrenze
Die
Belastungsgrenze ist im Normalfall bei zwei Prozent des zu
versteuernden
Brutto-Einkommens erreicht. Chronisch Kranke zahlen
ein Prozent.
Grundlage ist das Vorjahr. Renten werden ganz zugrunde
gelegt.
=D8 Wichtig:
=D8 Ab 01.01.2004
alle Belege ueber gesetzliche Zuzahlungen sammeln.
Ende des Jahres
werden die Zuzahlungen, die die Belastungsgrenze
ueberschreiten von
der Krankenkasse erstattet. Wenn die
Belastungsgrenze
bereits waehrend des Jahres erreicht wird, kann man
bis zum Ende des
Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden.
Aendern sich die
Jahresbrutto-Einkuenfte im Verlaufe des Jahres stark,
kann mit der
Kasse eine neue
Belastungsgrenze vereinbart werden.
Fuer verheiratete
Paare oder eingetragene Partnerschaften werden die
Einkommen
zusammengezaehlt.
Partner und Kinder
erhalten 2004 Freibetraege in Hoehe von 4347 Euro
bzw. 3648 Euro.
Bei Empfaengern von
Sozialhilfe und der sogenannten Grundsicherung
wird nur der
Regelsatz des
Haushaltsvorstandes zugrunde gelegt. Dieser ist von
Bundesland zu
Bundesland verschieden.
Ist die
Belastungsgrenze erreicht, stellt die Kasse nach Vorlage der
Belege einen
Freistellungsbescheid aus.
Berechnungsbeispiele
1. Beispiel
Rentnerehepaar Mueller
Herr Mueller 1200
Euro Rente monatlich
Frau Mueller 800
Euro
2000 x 12 = 24.000
Euro
Partner-Freibetrag
- 4.347 Euro
gesamt 19.653 Euro
1. Variante: 2% =
zusammen 392 Euro
2. Variante: Fr.
Mueller ist chronisch krank. Sobald die Zuzahlungen
zusammen 196 Euro
erreicht haben, ist sie befreit, der Mann zahlt
weiter bis 2%, also
392 Euro zu
(jetziger
Diskussionsstand, wird noch endgueltig entschieden).
3. Variante: beide
sind chronisch krank und zahlen zusammen bis 196
Euro.
2. Beispiel Familie
Klaus
Frau Klaus arbeitet
nicht,
2 Kinder, 4 und 6
Jahre alt
Herr Klaus 2200
Euro monatlich
2200 x 12 = 26.400
Euro
Partner-Freibetrag
- 4.347 Euro
Kinder-Freibetrag
1. - 3.648 Euro
Kinder-Freibetrag
2. - 3.648 Euro
gesamt 14.757 Euro
Die
Belastungsobergrenze fuer Familie Klaus (2%) liegt 2004
bei 295 Euro.
3. Beispiel Mutter
allein erziehend
Frau Maus 2100 Euro
monatlich Brutto
Sohn Ralf 11 Jahre,
Sohn Moritz 7 Jahre
2100 x 12 = 25.200
Euro
Freibetrag Ralf -
4.347 Euro
Freibetrag Moritz -
3.648 Euro
gesamt 17.205 Euro
Die
Belastungsgrenze fuer Familie Maus (2%) liegt 2004 bei 344 Euro.
Unterhaltsgeld
fuer die Kinder
muss noch dem Brutto zugeschlagen werden.
4. Beispiel Herr
Braun, Single
verdient 2600 Euro
monatlich
gesamt 2600 x 12 =
31.200 Euro
Die
Belastungsgrenze liegt bei Herrn Braun (2%) bei 614 Euro.
5. Beispiel Familie
Grau (beide Sozialgeld)
Herr Grau 331 Euro
monatlich
Frau Grau 331 Euro
monatlich
Zugrunde gelegt
wird der Regelsatz des Haushaltsvorstands.
gesamt 331 x 12 =
3.972 Euro
Fam. Grau zahlt bei 2% 79 Euro zu.
Betriebsrenten
Auf so genannte
Versorgungsbezuege aus einem Arbeitsverhaeltnis muesse
n
ab 1.1.2004
die vollen
Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Das gilt fuer:
- Betriebsrenten
(bisher halber Satz)
- andere monatliche
Versorgungsbezuege (hier ist nicht die
gesetzliche Rente
gemeint)
Wenn bei
Vertragsabschluss eine Einmalzahlung vereinbart wurde war
dies bisher
beitragsfrei. Wenn sich der Betroffene allerdings erst
nach Beginn der
Rentenzahlung fuer eine Kapitalabfindung entschieden
hatte, unterlag
diese dann der Beitragspflicht. Kuenftig werden
Kapitalabfindungen
und laufende Leistungen gleich behandelt.
Bei
Einmalauszahlungen wird der Kapitalertrag rechnerisch auf 10
Jahre umgelegt.
Beispiel: Beim
Kassensatz von 14,9 % und einer Kapitalauszahlung von
120.000 Euro wird
der versicherte Neurentner monatlich mit 149 Euro
Kranken-
und 17 Euro
Pflegeversicherung belastet.
Beitraege werden ab
einem Zusatzeinkommen von 120,75 Euro im Monat
faellig. Die
Beitraege werden
bis zu Gesamteinkuenften von 41.850 Euro im Jahr
berechnet.
Ausnahme: Beim
halben Satz bleibt es, wenn es sich um Renten aus der
Altersversicherung
der Landwirte handelt.
Fuer private
Vorsorge, z.B. Lebensversicherungen,. werden auch
weiterhin keine
Beitraege faellig.
Das hat das Bundesgesundheitsministerium am 2.
Januar 2004
mitgeteilt.
Bonus
Versicherte, die
regelmaessig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und
sich
gesundheitsbewusst
verhalten, koennen von ihrer Krankenkasse einen
finanziellen
Bonus bekommen. Der
kann auch fuer chronisch Kranke gewaehrt werden,
wenn diese
sich in spezielle
Behandlungsprogramme einschreiben.
(
siehe
Praeventionsmassnahmen)
Chronisch Kranke
zahlen fuer alle
medizinischen Leistungen maximal ein Prozent ihres
zu versteuernden
Bruttojahreseinkommens
(Vorjahr). Dabei werden kuenftig alle
Zuzahlungen
beruecksichtigt - also auch fuer Krankenhausaufenthalte,
stationaere
Rehabilitation, Hilfsmittel und die Praxisgebuehr.
Wer gilt als
chronisch krank?
Der Bundesausschuss
der Aerzte und Kassen hat am 15.12.2003
vereinbart, wer
kuenftig
als chronisch krank
gilt. Ueber den Vorschlag will das
Bundesgesundheitsministerium
demnaechst
entscheiden. Nach Informationen vom 18.12.2003 hat
Ministerin Schmidt
bereits ihr Veto
eingelegt: Sie haelt die Kriterien fuer "zu eng gefass
t".
Definitions"entwurf"
des Bundesausschusses der Aerzte und Krankenkassen
Chronisch krank
ist, wer wegen einer Krankheit ein Jahr lang
mindestens zweimal
im Quartal behandelt wurde.
Ausserdem muss eins
von drei weiteren Kriterien erfuellt sein:
-
Krankenhausaufenthalt in den zurueckliegenden zwei Jahren
- Pflegestufe II
oder III
- Behinderung von
mindestens 70 Prozent
Die Hoehe der
Zahlung bei Paaren, in denen einer chronisch krank ist,
wird noch
zwischen Bundesgesundheitsministerium
und Krankenkassen diskutiert.
Der jetzige
Stand ist:
Wenn in der Familie
ein Partner chronisch krank ist, zahlt er ein
Prozent des
Familieneinkommens
zu. Dazu sammelt er die gemeinsamen
Zuzahlungsbelege
und
laesst sich
befreien, sobald die Summe von einem Prozent des
Familieneinkommens
erreicht ist. Der
andere Partner zahlt weiter, bis zwei Prozent
erreicht sind.
Entbindungsgeld
wird ersatzlos
gestrichen.
Ernaehrungstherapeutika
z.B. Sondennahrung und Elementardiaeten
Der Bundesausschuss
der Aerzte und Krankenkassen hat am 01.12.2003
eine Aenderung der
Arzneimittel-Richtlinien zu Ernaehrungstherapeutika
beschlossen.
Hierbei ist ihnen ein schwerwiegender Verfahrensfehler
unterlaufen: es
wurde versaeumt, die gesetzlich anhoerungsberechtigten
Verbaende und
Organisationen zu hoeren. Das Bundesministerium fuer
Gesundheit und
Soziale Sicherung hat dieses Vorgehen beanstandet. Im
Januar 2004 wird
sich der Gemeinsame Bundesausschuss mit der
Thematik der
Ernaehrungstherapeutika beschaeftigen. Dies bedeutet,
dass die Aenderung
der Arzneimittel-Richtlinie zu
Ernaehrungstherapeutika
nicht in Kraft treten wird.
Fahrtkosten
Kosten fuer Fahrten
zur ambulanten Behandlung werden nicht oder nur
noch in besonderen
und vorab genehmigten Ausnahmefaellen uebernommen.
Hierzu zaehlen:
Fahrten zu
bestimmten ambulanten Operationen,
zu vor- und
nachstationaeren Behandlungen, wenn sie eine stationaere
Krankenhausbehandlung
vermeiden helfen,
Notarztfahrten
Fahrten von
Dialyse-Patienten (geplant)
Fahrten von
Krebs-Patienten (geplant)
Auch dann muessen
10% der Fahrtkosten, mindestens 5 =80 und hoechstens
10 =80 bezahlt
werden.
Wichtig: Es muss
immer ein zwingender medizinischer Grund vorliegen!
Ueber die generelle
Befreiung von Dialyse- und Krebspatienten muss das
Bundesgesundheitsministerium
noch entscheiden. Weitere Ausnahmen
muss die
Kasse vorher
genehmigen. Fuer alle fahrtkostenbefreiten Patienten
gilt aber auch:
jeweils 10 Euro
Zuzahlung.
Freibetraege fuer
Partner und Kinder
Familien koennen
bei der Errechnung der Zuzahlungsgrenze bestimmte
Freibetraege von
den Bruttoeinnahmen
abziehen. Erst nach Abzug dieser Summe werden
die zwei Prozent
(bei chronisch Kranken ein Prozent) errechnet.
2004 sind das fuer
den Partner 4347 Euro, pro Kind 3648 Euro.
Alleinerziehende
ziehen von ihrem Bruttoeinnahmen fuer das erste Kind
den hoeheren Betrag
(4347 Euro) und fuer jedes weitere Kind 3648 Euro a
b.
Gesundheitskarte,
elektronische
Bis spaetestens
2006 soll die elektronische Gesundheitskarte
eingefuehrt werden.
Versicherte koennen dann wichtige medizinische
Daten wie
Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen,
spezielle
Untersuchungen, etc. auf der Karte speichern lassen.
Welche Daten
gespeichert werden entscheidet immer der Patient. Nur
Aerzte und
Apotheker bekommen einen elektronischen Schluessel, mit dem
die Daten abgerufen
werden koennen.
Hausarzt
Im Krankheitsfall
ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner und
koordiniert die
gesamte Behandlung. Seine Ueberweisung an einen
Facharzt befreit
von der Praxisgebuehr an diesen. Das gilt auch fuer
Ueberweisungen an
den Gynaekologen oder Augenarzt. Wer beim
=84Hausarztmodell=93
mitmacht, dem kann von seiner Krankenkasse ein
Bonus eingeraeumt
werden, z.B. eine niedrigere Praxisgebuehr, was
allerdings fuer den
Arzt wiederum einen erhoehten Arbeitsaufwand
bedeutet.
Haushaltshilfe,
Zuzahlung
Familien mit
Kindern, die eine Haushaltshilfe brauchen, weil die
Mutter z.B. im
Krankenhaus liegt, muessen 10% der Kosten pro
Kalendertag uebernehmen,
maximal zehn Euro, mindestens fuenf Euro. Das
Geld wird an den
Pflegedienst bezahlt.
Haeusliche
Krankenpflege, Zuzahlung
10 Euro pro
Verordnung und 10 % der Kosten am Tag, maximal jedoch an
28 Tagen im Jahr.
Heilmittel,
Zuzahlung
10 Euro je Verordnung
und 10% der Kosten. Sind im Rahmen einer
Vorsorge- oder
Reha-Massnahme verschiedene Heilmittel verordnet
worden, sind nur
einmal 10 Euro pro Rezept zu zahlen. Die
Heilmittelrichtlinie,
die aussagt, welche Leistungen fuer die
Patienten von den
Kassen uebernommen werden zum Beispiel
Sprachtherapie,
Bewegungstherapien, Massagen u.ae., wird jetzt beim
Bundesministerium
geprueft.
So soll es
langfristige Verordnungen nicht mehr wie bisher geben,
die Therapiepausen
sollen von in der Regel sechs auf zwoelf Wochen
verlaengert werden.
Eine wirksame Therapie von Kindern mit
Sprachentwicklungsstoerungen
und Schlaganfallpatienten ist dann in
vielen Faellen
nicht mehr moeglich. Nach wissenschaftlichen Studien
reichen die vorgesehenen
Hoechstmengen von Therapieeinheiten nicht
aus, um die
jeweilige Erkrankung abschliessend und erfolgreich zu
therapieren.
Fuer behinderte und
chronisch kranke Menschen sind langfristige
Therapien
lebensnotwendig, um Bewegungsfaehigkeit und weitgehende
Selbstaendigkeit zu
erhalten. Eine Therapiepause z.B. bei
Schlaganfallpatienten
von 12 Wochen wirft diese auf Null zurueck.
Kindern in der
Fruehfoerderung darf der Arzt keine zusaetzlichen
Behandlungen mehr
verschreiben.
Hilfsmittel,
Zuzahlung
10% der Kosten,
jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Mittel (z.B
Hoergeraet,
Rollstuhl) sind zu uebernehmen, jedoch nicht mehr als die
Kosten des
Hilfsmittels betragen. Bei Hilfsmitteln zum einmaligen
Gebrauch wie
Windeln bei Inkontinenz oder Ernaehrungssonden zahlt der
Patient 10% je
Packung, mindestens 5,00 =80 maximal 10 Euro pro Monat
und Indikation dazu
Internethandel
Der Verkauf
apothekenpflichtiger Medikamente per Internet ist
moeglich. Apotheken
anderer EU-Staaten
duerfen ebenfalls Medikamente nach Deutschland
liefern, wenn
sie deutsche
Sicherheitsstandards erfuellen (siehe: Versandhandel).
Jahres-Bruttoeinnahmen
Die maximale
Zuzahlungshoehe (2%; bei chronisch Kranken 1%) bezieht
sich auf die beitragspflichtigen
Jahres-Bruttoeinnahmen. Dazu zaehlen
alle
wiederkehrenden Bezuege, die zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes
dienen. Das sind z.B. Arbeitseinkommen, Renten,
Arbeitslosengeld
und Unterhaltszahlungen, aber auch Kapital- und
Mieteinkuenfte.
Erziehungs- und Kindergeld zaehlen nicht dazu. Aendern
sich die
Jahresbrutto-Einkuenfte im Verlaufe des Jahres stark, kann
mit der Kasse eine
neue Belastungsgrenze vereinbart werden.
Kinder und
Jugendliche
bis 18 Jahre sind
von allen Zuzahlungen befreit.
(Siehe auch
Freibetraege)
Kostenerstattung
Alle Versicherten
koennen waehlen, ob sie Kostenerstattung moechten.
Der Arzt schickt
eine Rechnung und der Patient reicht diese bei der
Krankenkasse zur
Erstattung ein. Wer das Prinzip waehlt, muss sich
fuer ein Jahr
festlegen.
Krankenkassenbeitraege
sollen bis 2006
unter dreizehn Prozent des Bruttolohns sinken.
Krankengeld
muessen die
Versicherten ab 2006 allein und ohne Zuschuss vom Arbeitgebe
r
finanzieren. Das
macht zusaetzlich einen halben Prozent des
Bruttolohns aus.
Krankenhausaufenthalt
Patienten muessen
bei einer stationaeren Behandlung zehn Euro je Tag
bezahlen,
maximal jedoch fuer
28 Tage im Jahr.
Kuenstliche
Befruchtung
Kuenftig werden
nicht mehr vier, sondern nur noch drei Versuche zur
kuenstlichen
Befruchtung von der
Kasse uebernommen. Das Alter wird bei Frauen auf
25 bis 40 Jahre
begrenzt, bei Maennern auf 50 Jahre. Der Eigenanteil
an den Kosten
betraegt 50 Prozent.
Medikamente,
verschreibungspflichtige
Bei verschriebenen
Arzneimitteln sind zehn Prozent des Preises,
mindestens jedoch
5,
maximal aber 10
Euro je Mittel zu bezahlen. In keinem Fall mehr als
der Apothekenpreis
des Medikaments.
Das Honorar fuer
die Apotheker betraegt pro Mittel 8,10 Euro. Mit der
Stuetzung soll
der Anreiz
entfallen, teure Mittel zu verkaufen. Hinzu kommen drei
Prozent des
Herstellerpreises
als Zuschuss fuer die Lagerkosten der Apotheke.
In der Folge werden
viele billige Medikamente fuer Patienten teurer.
Hochpreisige
Medikamente werden
zwar billiger, aber das spuert der Patient erst,
wenn die Kassen
die Einsparungen
auch an die Mitglieder weitergeben.
Wichtig:
Kariesvorbeugung und Individualprophylaxe
Kinder und
Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren bekommen z.B.
die
rezeptpflichtige 38g Tube elmex gelee zu 100% erstattet. Die
rezeptfreie Tube zu
25g muss bei ueber 12-jaehrigen selbst bezahlt
werden. Bis 12
Jahre werden alle Kosten fuer rezeptfreie Mittel auch
uebernommen.
Individualprophylaxe
ist eine zahnaerztliche Vorsorgeuntersuchung,
die Heranwachsende
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten. Sie
kann 1x pro
Halbjahr ohne Praxisgebuehr in Anspruch genommen werden.
Erwachsene haben
keinen Anspruch darauf. Kosten fuer Fluoridpraeparate
koennen von der
Krankenkasse nur in Einzelfaellen, z.B. bei Behandlung
von Karies im
Anfangsstadium oder bei ueberempfindlichen Zahnhaelsen,
uebernommen werden.
Vom Patienten muessen dann nur die erforderlichen
Zuzahlungen nach
dem GMG geleistet werden.
Beispiel 1:
Das Schmerzmittel
Diclofenac AL (Packungsgroesse N1, 20 Tabletten)
kostet bislang
1,37 Euro. Der
Patient zahlt den vollen Preis, weil dieser unter der
Zuzahlungsgrenze
von vier Euro
liegt.
Ab Januar setzt
sich der Preis wie folgt zusammen:
- Einkaufspreis
0,67 Euro
-
Lagerkostenzuschuss 0,02 Euro
- Apotheker-Honorar
8,10 Euro
- Mehrwertsteuer
1,41 Euro
Preis:10,20 Euro
Davon muss der
Patient 5 Euro zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen
zahlen 3,20
Euro; die uebrigen
zwei Euro muss die Apotheke der Kasse als Rabatt
gewaehren.
Private Kassen
uebernehmen die restlichen 5,20 Euro voll.
Beispiel: 2
Das
Insulin-Praeparat Actrapid Human hat derzeit einen Apothekenpreis
von 233,79
Euro. Entsprechend
der Packungsgroesse N2 zahlt der Patient 4,50 Euro z
u.
Ab 1.1.04 wird der Preis
so gebildet:
- Einkaufspreis
155,03 Euro
-
Lagerkostenzuschuss 4,65 Euro
- Apotheker-Honorar
8,10 Euro
- Mehrwertsteuer
26,84 Euro
-Preis: 194,62 Euro
Der Patient zahlt
nach der Regel "Zehn Prozent Selbstbeteiligung -
mindestens fuenf
und hoechstens zehn
Euro" zehn Euro zu. Die Kasse spart kuenftig pro
Verschreibung
von Actrapid Human
39,17 Euro. Rechnet man die zwei Euro hinzu, die
die Apotheke der
Kasse als Rabatt geben muss, sind es sogar 41,17 Euro.
Medikamente, frei
verkaeufliche
Nicht verschreibungspflichtige
Medikamente werden von den Kassen
grundsaetzlich
nicht mehr
erstattet. Ausnahmen: Kinder bis 12 Jahren; Kinder und
Jugendliche mit
Entwicklungsstoerungen
und Schwerkranke, die diese Wirkstoffe fuer
ihre Therapie
benoetigen, z.B. bei
Krebs. Gelten diese Medikamente als
Therapiestandard,
koennen sie in den Leistungskatalog der
gesetzlichen
Krankenkassen aufgenommen werden. Beispiel fuer
aufgenommene
Medikamente sind Aspirin fuer Schlaganfallpatienten oder
Mistelpraeparate
bei Krebs.
Die Preisbindung
fuer nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
wird aufgehoben.
Das
soll zu mehr
Wettbewerb zwischen den Apotheken fuehren. Fuer Patienten
kann sich
also ein
Preisvergleich lohnen.
Mittel zur
"Verbesserung der persoenlichen Lebensfuehrung" muss der
Patient selbst
bezahlen.
Beispiele: Appetithemmer, Potenzmittel.
Wichtig:
Verbandsmittel sind keine Arzneimittel, sondern
Medizinprodukte.
Diese bleiben auch nach den neuen Regelungen der
Gesundheitsreform
weiterhin verordnungsfaehig. Auch moderne
Wundversorgungsprodukte,
wie Hydrokolloidverbaende, Hydrogele und
Alginate fallen
darunter. Manche Arztcomputersysteme geben bei
Verbandsmitteln
falsche Hinweise.
Wichtig:
Diabetes-Teststreifen, Harnteststreifen sind ebenfalls
Medizinprodukte und
weiterhin verordnungsfaehig.
Notfall
Beim Besuch einer
Notfallstation kann die Praxisgebuehr auch erst
spaeter bezahlt
werden. Fahrten mit
dem Notarztwagen werden weiter von den Kassen
uebernommen,
allerdings ist eine Zuzahlung von 10 Euro faellig.
Patientenbeauftragter
Auf Bundesebene
wurde die Stelle eines unabhaengigen
Patientenbeauftragten
geschaffen. Die
Bundesregierung hat dafuer seit 1.1.2004 die
SPD-Bundestagsabgeordnete
Helga Kuehn-Mengel eingesetzt.
Postanschrift:
Geschaeftsstelle
der Patientenbeauftragten
Bundesministerium
fuer Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstrasse 49
10117 Berlin
Patientenquittung
Patienten koennen
von ihrem Arzt eine Quittung verlangen. Sie muss
allgemeinverstaendlich
alle Leistungen auflisten, die der Arzt bei
der Kasse
abrechnet. Laesst sich der Patient diese Bescheinigung
gleich nach der
Behandlung ausstellen, ist sie fuer ihn kostenlos.
Verlangt er eine
quartalsweise Auflistung, muss er einen Euro
bezahlen und bei
Zusendung das Porto.
Praeventionsmassnahmen
Verschiedene
Krankenkassen gewaehren einen Bonus fuer
Praeventionsmassnahmen
in den Handlungsfeldern
=09
Bewegung z.B.
Aqua-Fitness, Nordic-Walking, Rueckenschule
Ernaehrung z.B.
Ernaehrungsberatung, Kurse zur gesunden Ernaehrung ode
r
Gewichtsreduktion
Entspannung z.B.
autogenes Training, Hatha-Yoga, Tai-Chi, Qigong
Sucht z.B.
Raucherentwoehnung
Gut in Form z.B.
aktive Mitgliedschaft in TUeV-zertifizierten
Fitness-Studios,
Gesundheitssportangebote im Verein mit dem
Qualitaetssiegel=93
Sport pro Gesundheit=93, Angebote des Kneipp-Bundes,
Deutsches
Sportabzeichen
Krebsvorsorgeuntersuchungen
Gesundheits-Check-up
Kindervorsorgeuntersuchungen
(U1-U9 und Jugenduntersuchung J1)
Zahnvorsorge fuer
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Professionelle
Zahnreinigung bei Erwachsenen
Schutzimpfungen,
z.B. Grippeschutz, Hepatitis, Masern, Mumps, Roeteln
Blutspende
Teilnahme an
Gesundheitsaktionen vor Ort, z.B.
Gesundheitsveranstaltungen,
Lauftreffs
Im jeweiligen
Bonus-Pass der Krankenkassen werden die Bonuspunkte
vom Arzt oder
Kursleiter bestaetigt. Je nach Anzahl der Bonuspunkte
koennen
Sachpraemien oder Einkaufsgutscheine aus dem
Gesundheitsbereich
ausgewaehlt werden.
Praxisgebuehr
Die Praxisgebuehr
ist Teil des aerztliche Honorars und keine Kassengebue
hr.
Grundlage: GMG
(=A743b Abs.2 SGB V).
Versicherte muessen
je Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten im
Quartal 10 Euro
Praxisgebuehr entrichten. Bezahlt werden muss vor der
Behandlung
Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Dann kann im
Nachhinein bezahlt
werden.
Wird ein Patient
von einem Arzt an einen anderen ueberwiesen, ist
keine erneute
Gebuehr faellig.
Das gilt auch fuer Gynaekologen und Augenaerzte.
Allerdings muessen
Ueberweisung und
Arztbesuch im gleichen Quartal erfolgen. Anders ist
es beim
Zahnarzt: Hier muss
jeweils beim ersten Besuch im Quartal die Gebuehr
entrichtet
werden -
unabhaengig von allen Ueberweisungen.
Zahlen muss auch,
wer nur ein Rezept will oder telefonisch Rat einholt.
Auch bei
Beanspruchung eines Arztes in einem anderen deutschen
Bundesland (Urlaub,
Dienstreise) muss die Praxisgebuehr entrichte werden
=2E
Augenaerzte
verlangen derzeit auf Empfehlung ihres Berufsverbandes
eine
=84Brillengebuehr=93 bis zu 20 Euro. Ob dies rechtens ist wird
durchs
Bundesministerium geklaert. Sinnvoll ist es, diesen Betrag
nicht zu bezahlen,
da er nicht zurueckgefordert werden kann.
keine Praxisgebuehr
wird verlangt bei:
- Schutzimpfungen
- jaehrliche
Vorsorgeuntersuchung auf Krebs. Anrecht bei Frauen ab
Beginn des 20.
Lebensjahrs; bei Maennern ab Beginn des 45. Lebensjahrs
- zweijaehrliche
Untersuchung zur Frueherkennung von Diabetes (Zucker)
sowie
Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren. Anrecht ab
vollendetem
35. Lebensjahr.
- jaehrliche
Kontrolle beim Zahnarzt (siehe auch Vorsorgeuntersuchungen)
- Schwangerenbetreuung
- nach
Arbeitsunfaellen
Sollte die
Vorsorgeuntersuchung jedoch zeigen, dass eine Behandlung
noetig ist - wie
beispielsweise beim
Frauenarzt oder Zahnarzt - dann wird die
Praxisgebuehr doch
faellig.
Kinder und
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind
befreit. Studenten
und Auszubildende
zahlen.
Wird die
Praxisgebuehr nicht gezahlt, kann der Arzt die Behandlung
verweigern. Ausnahme
sind Notfaelle. Auch dann muss der Patient im
Nachhinein die 10
Euro
entrichten. Wenn er
dies nicht fristgemaess tut, beginnt ein
mehrstufiges
Mahnverfahren:
1. Der Arzt
erinnert nach einem selbst festgelegten Zeitraum den
saeumigen
Patienten per Brief.
Darin setzt er eine Frist. Der Adressat muss
das Porto und die
Praxisgebuehr
zahlen.
2. Wird die
Rechnung noch immer nicht beglichen, mahnt die
Kassenaerztliche
Vereinigung. Der
Patient wird mit vier Euro Mahngebuehr bestraft.
Notfalls leitet die
KV ein
gerichtliches Mahnverfahren ein. Kosten fuer den Saeumigen:
12,50 Euro
Gerichtsgebuehr
plus 10 Euro Praxisgebuehr. Anders gesagt: Nicht der
Arzt, sondern
die
Kassenaerztliche Vereinigung kuemmert sich um das Inkassoverfahren
=2E
3. Ist die
Praxisgebuehr trotzdem nicht einzutreiben, springt die
Krankenkasse ein
und
bezahlt.
Privatversichert
Fuer
Privatversicherte gelten die Zuzahlungsregelungen der
gesetzlichen Kassen
nicht.
Zu bestimmen ist
noch, was zugrunde gelegt wird, wenn einer in der
Familie privat
und der andere
gesetzlich versichert ist.
Qualitaetsmanagement
Arztpraxen muessen
internes Qualitaetsmanagement einfuehren. Aerzte s
ind
zu regelmaessiger
Fortbildung verpflichtet. Kommen sie dieser
Verpflichtung nicht
nach, drohen Verguetungsabschlaege oder Entzug der
Zulassung.
Qualitaetssicherung
Ein unabhaengiges
wissenschaftliches Institut soll die Qualitaet im
Gesundheitswesen
ueberwachen. Das Institut wird unter anderem die
Wirkung von
Arzneimitteln bewerten.
Rehabilitations-Massnahmen
Bei ambulanter
Rehabilitationsmassnahme sind es 10,00 =80 pro
Behandlungstag, bei
Anschlussrehabilitation wird die Zuzahlung
begrenzt auf 28
Tage im Kalenderjahr
Bei stationaerer
Vorsorge und Rehabilitation sind 10,00 =80 pro
Kalendertag zu zahlen,
bei Anschlussheilbehandlung wird die
Zuzahlung wiederum
begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Bei medizinischer
Rehabilitation fuer Muetter und Vaeter sind 10 Euro
je Kalendertag
faellig.
Sehhilfen
Kosten fuer Sehhilfen
werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren
sowie bei schwerer
Sehbehinderung auf beiden Augen uebernommen.
Richtwert: Die
Sehstaerke bleibt
trotz Brille bzw. Kontaktlinsen unter 30 %.
Umstritten ist
derzeit, ob Patienten beim Augenarzt fuer einen
Sehtest und die
Diagnose extra zuzahlen muessen. Manche Augenaerzte
verlangen dafuer 15
Euro. Das Bundesgesundheitsministerium
argumentiert, eine
zusaetzliche Zuzahlung sei nicht gerechtfertigt.
Anlass ist offenbar
eine missverstaendliche Formulierung in den
Richtlinien von
Krankenkassen und Kassenaerztlicher
Bundesvereinigung.
Mehrere Krankenkassen raten Patienten, nicht zu
bezahlen und sich
bei der jeweiligen Kasse zu beschweren. Seien die
15 Euro einmal
entrichtet, koennten sie nicht zurueckgefordert werden.
Die Kaufmaennische
Krankenkasse (KKH) bezeichnet die praktizierte
Regelung von
Augenaerzten, die Sehschaerfenbestimmung den Patienten
privat in Rechnung
zu stellen, als vertragswidrig. In solchen Faellen
sollte der Patient
zum Augenoptiker gehen. Die KKH stellt eine
kostenfreie
Sehschaerfenbestimmung beim Optiker sicher, solange der
Streitfall mit den
Augenaerzten nicht entschieden ist.
Sozialhilfeempfaenger
muessen die normale
Praxisgebuehr zahlen. Fuer sie gelten auch
ansonsten dieselben
Zuzahlungen wie
fuer andere Patienten. Die Gesamtsumme der
Eigenbeteiligung
darf
auch hier nicht 2%
des jaehrlichen Einkommens ueberschreiten.
Grundlage ist der
Regelsatz des Haushaltsvorstandes.
Sterbegeld
wird ersatzlos
gestrichen.
Sterilisation
Kosten werden nur
uebernommen, wenn der Eingriff medizinisch
notwendig ist.
Ueberweisung
des
Hausarztes an einen
Facharzt befreit den Patienten von der
Praxisgebuehr. Die
Ueberweisung ist
fuer das gesamte Quartal gueltig.
Tabaksteuer
wird ab 1. Maerz
2004 3x um je 1,2 Cent pro Zigarette erhoeht. Weitere
Termine:
1. Dezember 2004;
1. September 2005. Aus den Einnahmen werden
versicherungsfremde
Leistungen finanziert, unter anderem das
Mutterschaftsgeld
und das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
(siehe:
versicherungsfremde Leistungen)
Versandhandel
Sicherheitsregeln
Die Versandapotheke
muss bei Fragen und Problemen rund um die Uhr
erreichbar sein.
Um qualifiziert
beraten zu koennen muessen Fachkraefte mit
pharmazeutisch-medizinischem
Fachwissen beschaeftigt werden. Die
Beratung muss in
deutscher Sprache erfolgen.
Verschreibungspflichtige
Medikamente duerfen nicht ohne Rezept
vertrieben werden.
Die Zustellung muss
sicher und schnell erfolgen, Qualitaet und
Wirksamkeit duerfen nicht leiden. Die Uebergabe der Lieferung darf nur
an den Besteller
selbst oder eine von ihm benannte Person erfolgen.
Versicherungsfremde
Leistungen
werden nicht mehr
von der Gemeinschaft der Krankenversicherten
finanziert. Aufgaben,
die in erster Linie im allgemeinen Interesse
des Staates liegen,
wie z.B. Leistungen rund um die Schwangerschaft,
Mutterschaftsgeld
oder Krankengeld bei der Betreuung eines
erkrankten Kindes
werden vom Staat als Pauschale an die
Krankenversicherung
gezahlt. Die Leistungen an die Versicherten
werden nicht
gestrichen, sondern nur anders
finanziert(sieheTabaksteuer).
Versorgungszentren
Die
Versorgungszentren sollen ambulante Versorgung aus einer Hand
bieten. In diesen
Gesundheitszentren arbeiten aerztliche und
nichtaerztliche
Heilberufe interdiszplinaer zusammen. Die
Krankenkassen
koennen mit diesen Gesundheitszentren eigene
Leistungsvertraege
abschliessen. Ebenso koennen sie in dem Bereich der
integrierten Versorgung Direktvertraege mit Aerztinnen und
Aerzten
abschliessen, auch
ohne Zustimmung der Kassenaerztlichen Vereinigung.
Vorsorge
Arztbesuche zur
Vorsorge sind von der Praxisgebuehr befreit. Dazu zaehl
en:
jaehrliche
Vorsorgeuntersuchung auf Krebs
bei Frauen ab 20
Jahren Genitaluntersuchung, ab 30 zusaetzlich Brust-
und
Hautuntersuchung, ab 45 Jahren zusaetzlich Untersuchung von
Dickdarm und
Rektum.
Bei Maennern ab 45
Jahren Untersuchung des Dickdarms, der Prostata,
des aeusseren
Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensja
hr.
Gesundheits-Check
Ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre fuer
gesetzlich
Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Frueherkennung
von Herz-,
Kreislauf- und Nierenerkrankungen, sowie Diabetes
Schwangerenbetreuung
Schutzimpfungen
Insbesondere gegen Kinderlaehmung,
Diphtherie,Tetanus,
Mumps, Masern, Roeteln, Keuchhusten, Influenza,
Hirnhauterreger
(keine Reiseprophylaxe.)
Zahnarzt Jaehrlich
zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt
Zahnsteinentfernung
auf Kosten der Kasse. Wird ein Befund
festgestellt, muss
die Praxisgebuehr nachentrichtet werden.
Krankenkassen
koennen Versicherten bei Teilnahme an
Vorsorgeprogrammen
einen
finanziellen Bonus
gewaehren. ( siehe Bonus)
Zahnersatz
Ab 2005 wird
Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen gestrichen.
Die Versicherten muessen sich dann zwischen
einer privaten und
einer zusaetzlichen Versicherung bei der
Krankenkasse
entscheiden. Dies betrifft Kosten fuer Bruecken, Kronen
oder Prothesen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden fuer diese
Zusatzversicherung
einen einheitlichen Betrag verlangen.
Wichtig: Im
Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder
und
Familienangehoerige in der gesetzlichen Zahnersatzversicherung
mitversichert. Eine
Entscheidung fuer eine private
Krankenversicherung
ist endgueltig. Eine Rueckkehr in die
Zahnersatzversicherung
der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht moeglich
=2E
Zahnversorgung
Beim Besuch des
Zahnarztes zahlt der Patient einmal im Quartal die
Praxisgebuehr von
10 Euro. Ausnahme:
Jaehrliche Kontrolluntersuchung innerhalb des
Bonusprogramms.
Sollte der Zahnarzt
waehrend dieser Untersuchung zum Bohrer greifen
muessen, wird die
Praxisgebuehr jedoch automatisch faellig.
Die Zahnbehandlung
bezahlt unveraendert die Krankenkasse.
Zuzahlung
Prinzipiell sind
fuer jede medizinische Leistung 10% der Kosten zu
uebernehmen -
mindestens fuenf und hoechstens zehn Euro. Hinzu kommt
die Praxisgebuehr
von zehn Euro.
Jeder, der aelter
als 18 Jahre ist, zahlt zu, bis die
Belastungsgrenze
von 2 % des
Brutto-Jahreseinkommens
(bei chronisch Kranken 1%) erreicht ist.
Bei Heimbewohnern,
deren Unterbringung von einem Traeger der
Sozialhilfe bzw.
Kriegsopferfuersorge getragen wird, richtet sich die
Belastungsgrenze
der Zuzahlung nach dem Regelsatz des
Haushaltsvorstandes.
Die Belastungsgrenze ist in jedem Bundesland
unterschiedlich,
durchschnittlich etwa 70,00 =80 jaehrlich).
Gebuehren werden
faellig bei Praxisgebuehr, Medikamenten, -, Heil- und
Hilfsmitteln,
Fahrtkosten, Krankenhausbehandlung, ambulante und
stationaere
Rehabilitation.
Merke:
Unterscheidung von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten
Zuzahlungsbeleg
Der Zuzahlungsbeleg
muss folgende Angaben enthalten:
Vor- und
Zunahme des Versicherten
Bezeichnung
der Leistung
Zuzahlungsbetrag
Datum der Abgabe
Abgebende
Stelle (z.B. Stempel)
(völliger Schwachsinn ! )
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