Gesundheitsreform 2004

 

 

Zum 01. Januar 2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der

gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft.

 

Fuer Patienten, Aerzte und Apotheker bringt dieses Gesetz

weitreichende Veraenderungen mit sich.

In der Folge sind die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform,

unter Einbezug der Reformplaene fuer 2005 und 2006, alphabethisch

zusammen gefasst, wieder gegeben. (Stand: 12.01.2004)

 

 

 

Inhaltsverzeichnis:

           Apotheker

           Aerzte

           Arbeitsunfall

           Befreiung von Zuzahlungen

           Beitragsrueckzahlung

                                  Belastungsgrenze

                                  Betriebsrenten,

Lebensversicherungen, Pensionen

                                  Bonus

                                  Chronisch Kranke

                                  Entbindungsgeld

            Ernaehrungstherapeutika

                                  Fahrtkosten

                                  Freibetraege fuer Partner und Kinder

                                  Gesundheitskarte, elektronische

                                  Hausarzt

                                  Haushaltshilfe, Zuzahlung

                                  Haeusliche Krankenpflege, Zuzahlung

                                  Heilmittel, Zuzahlung

                                  Hilfsmittel, Zuzahlung

                                  Internethandel

                                  Jahres-Bruttoeinnahmen

                                  Kinder und Jugendliche

                                  Kostenerstattung

                                  Krankengeld

          Krankenhausaufenthalt

                                  Krankenkassenbeitraege

          Kuenstliche Befruchtung

                                  Medikamente, frei verkaeufliche

           Medikamente, verschreibungspflichtige

                                  Notfall

                                  Patientenbeauftragter

                                  Patientenquittung

                                  Praeventionsmassnahmen

                                  Praxisgebuehr

                                  Privatversichert

           Qualitaetsmanagement

                                  Qualitaetssicherung

                                  Rehabilitations-Massnahmen

                                  Sehhilfen

                                  Sozialhilfeempfaenger

                                  Sterbegeld

                                  Sterilisation

                                  Tabaksteuer

          Ueberweisung

                                  Versandhandel

          Versicherungsfremde Leistungen

          Versorgungszentren

                                  Vorsorgemassnahmen

                                  Zahnersatz

                                  Zahnversorgung

                                  Zuzahlungen

                                  Zuzahlungsbelege

 

Apotheker

duerfen bis zu drei Filialen fuehren und Medikamente ueber Internet un

d

im Versandhandel vertreiben. Sie koennen eigene Service-Angebote

entwickeln, wie z.B. das Fuehren einer Kundenkartei, Liefer-Service,

Unterstuetzung bei der Berechnung der Belastungsgrenze, u.a..

 

Aerzte

sind verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen, sonst drohen ihnen

Abzuege bei der

Verguetung. Die Einkommen der Ost-Aerzte werden bis Ende 2006 auf das

Westniveau erhoeht. Ab 2007 sollen die Aerzte Festbetraege je

Krankheitsfall erhalten.

 

Arbeitsunfall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist von der Rechtsaenderung nicht

betroffen. Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation

nach Arbeitsunfaellen oder Berufskrankheiten ueber die gesetzliche

Unfallversicherung abgedeckt ist, muessen die Praxisgebuehr nicht

zahlen. Auch muss nach wie vor keine Zuzahlung fuer Arznei- und

Heilmittel geleistet werden, wenn die Verordnung zur Behandlung nach

einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde.

Der behandelnde Arzt rechnet wie bisher seine Gebuehren direkt mit

dem regional zustaendigen Traeger der gesetzlichen Unfallversicherung

ab. Der Betroffene sollte sich nach einem Arbeitsunfall zunaechst an

einen Durchgangsarzt wenden, der ueber den zustaendigen

Unfallversicherungstraeger zu erfahren ist.

 

Befreiung von Zuzahlungen

Kuenftig sind nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von

Zuzahlungen befreit.

 

Beitragsrueckzahlung

Krankenkassen koennen in ihrer Satzung Beitragsrueckzahlungen fuer

freiwillige Mitglieder vorsehen, wenn das Mitglied laenger als drei

Monate versichert war und sowohl das Mitglied als auch die mit ihm

familienversicherten Angehoerigen in diesem Kalenderjahr keine

Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben.

Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen fuer unter 18-jaehrige sind

hiervon ausgenommen.

Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze ist im Normalfall bei zwei Prozent des zu

versteuernden Brutto-Einkommens erreicht. Chronisch Kranke zahlen

ein Prozent. Grundlage ist das Vorjahr. Renten werden ganz zugrunde

gelegt.

=D8 Wichtig:

=D8 Ab 01.01.2004 alle Belege ueber gesetzliche Zuzahlungen sammeln.

Ende des Jahres werden die Zuzahlungen, die die Belastungsgrenze

ueberschreiten von der Krankenkasse erstattet. Wenn die

Belastungsgrenze bereits waehrend des Jahres erreicht wird, kann man

bis zum Ende des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden.

 

Aendern sich die Jahresbrutto-Einkuenfte im Verlaufe des Jahres stark,

 

kann mit der

Kasse eine neue Belastungsgrenze vereinbart werden.

Fuer verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften werden die

Einkommen

zusammengezaehlt.

Partner und Kinder erhalten 2004 Freibetraege in Hoehe von 4347 Euro

bzw. 3648 Euro.

 

Bei Empfaengern von Sozialhilfe und der sogenannten Grundsicherung

wird nur der

Regelsatz des Haushaltsvorstandes zugrunde gelegt. Dieser ist von

Bundesland zu Bundesland verschieden.

Ist die Belastungsgrenze erreicht, stellt die Kasse nach Vorlage der

Belege einen Freistellungsbescheid aus.

 

Berechnungsbeispiele

 

1. Beispiel Rentnerehepaar Mueller

Herr Mueller 1200 Euro Rente monatlich

Frau Mueller 800 Euro

2000 x 12 = 24.000 Euro

Partner-Freibetrag - 4.347 Euro

gesamt 19.653 Euro

 

1. Variante: 2% = zusammen 392 Euro

 

2. Variante: Fr. Mueller ist chronisch krank. Sobald die Zuzahlungen

zusammen 196 Euro erreicht haben, ist sie befreit, der Mann zahlt

weiter bis 2%, also 392 Euro zu

(jetziger Diskussionsstand, wird noch endgueltig entschieden).

 

3. Variante: beide sind chronisch krank und zahlen zusammen bis 196

Euro.

 

2. Beispiel Familie Klaus

Frau Klaus arbeitet nicht,

2 Kinder, 4 und 6 Jahre alt

Herr Klaus 2200 Euro monatlich

2200 x 12 = 26.400 Euro

Partner-Freibetrag - 4.347 Euro

Kinder-Freibetrag 1. - 3.648 Euro

Kinder-Freibetrag 2. - 3.648 Euro

gesamt 14.757 Euro

Die Belastungsobergrenze fuer Familie Klaus (2%) liegt 2004

bei 295 Euro.

 

3. Beispiel Mutter allein erziehend

Frau Maus 2100 Euro monatlich Brutto

Sohn Ralf 11 Jahre, Sohn Moritz 7 Jahre

2100 x 12 = 25.200 Euro

Freibetrag Ralf - 4.347 Euro

Freibetrag Moritz - 3.648 Euro

gesamt 17.205 Euro

Die Belastungsgrenze fuer Familie Maus (2%) liegt 2004 bei 344 Euro.

Unterhaltsgeld

fuer die Kinder muss noch dem Brutto zugeschlagen werden.

 

4. Beispiel Herr Braun, Single

verdient 2600 Euro monatlich

gesamt 2600 x 12 = 31.200 Euro

Die Belastungsgrenze liegt bei Herrn Braun (2%) bei 614 Euro.

 

5. Beispiel Familie Grau (beide Sozialgeld)

Herr Grau 331 Euro monatlich

Frau Grau 331 Euro monatlich

Zugrunde gelegt wird der Regelsatz des Haushaltsvorstands.

gesamt 331 x 12 = 3.972 Euro

Fam. Grau zahlt bei 2% 79 Euro zu.

 

 

Betriebsrenten

Auf so genannte Versorgungsbezuege aus einem Arbeitsverhaeltnis muesse

n

ab 1.1.2004

die vollen Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

 

Das gilt fuer:

- Betriebsrenten (bisher halber Satz)

- andere monatliche Versorgungsbezuege (hier ist nicht die

gesetzliche Rente gemeint)

Wenn bei Vertragsabschluss eine Einmalzahlung vereinbart wurde war

dies bisher beitragsfrei. Wenn sich der Betroffene allerdings erst

nach Beginn der Rentenzahlung fuer eine Kapitalabfindung entschieden

hatte, unterlag diese dann der Beitragspflicht. Kuenftig werden

Kapitalabfindungen und laufende Leistungen gleich behandelt.

Bei Einmalauszahlungen wird der Kapitalertrag rechnerisch auf 10

Jahre umgelegt.

 

Beispiel: Beim Kassensatz von 14,9 % und einer Kapitalauszahlung von

120.000 Euro wird der versicherte Neurentner monatlich mit 149 Euro

Kranken-

und 17 Euro Pflegeversicherung belastet.

 

Beitraege werden ab einem Zusatzeinkommen von 120,75 Euro im Monat

faellig. Die

Beitraege werden bis zu Gesamteinkuenften von 41.850 Euro im Jahr

berechnet.

Ausnahme: Beim halben Satz bleibt es, wenn es sich um Renten aus der

Altersversicherung der Landwirte handelt.

 

Fuer private Vorsorge, z.B. Lebensversicherungen,. werden auch

weiterhin keine

Beitraege faellig. Das hat das Bundesgesundheitsministerium am 2.

Januar 2004

mitgeteilt.

Bonus

Versicherte, die regelmaessig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und

 

sich

gesundheitsbewusst verhalten, koennen von ihrer Krankenkasse einen

finanziellen

Bonus bekommen. Der kann auch fuer chronisch Kranke gewaehrt werden,

wenn diese

sich in spezielle Behandlungsprogramme einschreiben.

( siehe Praeventionsmassnahmen)

 

 

Chronisch Kranke

zahlen fuer alle medizinischen Leistungen maximal ein Prozent ihres

zu versteuernden

Bruttojahreseinkommens (Vorjahr). Dabei werden kuenftig alle

Zuzahlungen beruecksichtigt - also auch fuer Krankenhausaufenthalte,

stationaere Rehabilitation, Hilfsmittel und die Praxisgebuehr.

Wer gilt als chronisch krank?

Der Bundesausschuss der Aerzte und Kassen hat am 15.12.2003

vereinbart, wer kuenftig

als chronisch krank gilt. Ueber den Vorschlag will das

Bundesgesundheitsministerium

demnaechst entscheiden. Nach Informationen vom 18.12.2003 hat

Ministerin Schmidt

bereits ihr Veto eingelegt: Sie haelt die Kriterien fuer "zu eng gefass

t".

 

Definitions"entwurf" des Bundesausschusses der Aerzte und Krankenkassen

Chronisch krank ist, wer wegen einer Krankheit ein Jahr lang

mindestens zweimal im Quartal behandelt wurde.

Ausserdem muss eins von drei weiteren Kriterien erfuellt sein:

- Krankenhausaufenthalt in den zurueckliegenden zwei Jahren

- Pflegestufe II oder III

- Behinderung von mindestens 70 Prozent

 

Die Hoehe der Zahlung bei Paaren, in denen einer chronisch krank ist,

wird noch

zwischen Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen diskutiert.

Der jetzige

Stand ist:

Wenn in der Familie ein Partner chronisch krank ist, zahlt er ein

Prozent des

Familieneinkommens zu. Dazu sammelt er die gemeinsamen

Zuzahlungsbelege und

laesst sich befreien, sobald die Summe von einem Prozent des

Familieneinkommens

erreicht ist. Der andere Partner zahlt weiter, bis zwei Prozent

erreicht sind.

 

 

Entbindungsgeld

wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Ernaehrungstherapeutika z.B. Sondennahrung und Elementardiaeten

Der Bundesausschuss der Aerzte und Krankenkassen hat am 01.12.2003

eine Aenderung der Arzneimittel-Richtlinien zu Ernaehrungstherapeutika

 

beschlossen. Hierbei ist ihnen ein schwerwiegender Verfahrensfehler

unterlaufen: es wurde versaeumt, die gesetzlich anhoerungsberechtigten

 

Verbaende und Organisationen zu hoeren. Das Bundesministerium fuer

Gesundheit und Soziale Sicherung hat dieses Vorgehen beanstandet. Im

Januar 2004 wird sich der Gemeinsame Bundesausschuss mit der

Thematik der Ernaehrungstherapeutika beschaeftigen. Dies bedeutet,

dass die Aenderung der Arzneimittel-Richtlinie zu

Ernaehrungstherapeutika nicht in Kraft treten wird.

 

Fahrtkosten

Kosten fuer Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nicht oder nur

noch in besonderen und vorab genehmigten Ausnahmefaellen uebernommen.

Hierzu zaehlen:

Fahrten zu bestimmten ambulanten Operationen,

zu vor- und nachstationaeren Behandlungen, wenn sie eine stationaere

Krankenhausbehandlung vermeiden helfen,

Notarztfahrten

Fahrten von Dialyse-Patienten (geplant)

Fahrten von Krebs-Patienten (geplant)

 

Auch dann muessen 10% der Fahrtkosten, mindestens 5 =80 und hoechstens

 

10 =80 bezahlt werden.

Wichtig: Es muss immer ein zwingender medizinischer Grund vorliegen!

Ueber die generelle Befreiung von Dialyse- und Krebspatienten muss das

Bundesgesundheitsministerium noch entscheiden. Weitere Ausnahmen

muss die

Kasse vorher genehmigen. Fuer alle fahrtkostenbefreiten Patienten

gilt aber auch:

jeweils 10 Euro Zuzahlung.

 

 

Freibetraege fuer Partner und Kinder

Familien koennen bei der Errechnung der Zuzahlungsgrenze bestimmte

Freibetraege von

den Bruttoeinnahmen abziehen. Erst nach Abzug dieser Summe werden

die zwei Prozent (bei chronisch Kranken ein Prozent) errechnet.

2004 sind das fuer den Partner 4347 Euro, pro Kind 3648 Euro.

Alleinerziehende ziehen von ihrem Bruttoeinnahmen fuer das erste Kind

den hoeheren Betrag (4347 Euro) und fuer jedes weitere Kind 3648 Euro a

b.

 

 

Gesundheitskarte, elektronische

Bis spaetestens 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte

eingefuehrt werden. Versicherte koennen dann wichtige medizinische

Daten wie Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen,

spezielle Untersuchungen, etc. auf der Karte speichern lassen.

Welche Daten gespeichert werden entscheidet immer der Patient. Nur

Aerzte und Apotheker bekommen einen elektronischen Schluessel, mit dem

 

die Daten abgerufen werden koennen.

 

 

Hausarzt

Im Krankheitsfall ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner und

koordiniert die gesamte Behandlung. Seine Ueberweisung an einen

Facharzt befreit von der Praxisgebuehr an diesen. Das gilt auch fuer

Ueberweisungen an den Gynaekologen oder Augenarzt. Wer beim

=84Hausarztmodell=93 mitmacht, dem kann von seiner Krankenkasse ein

Bonus eingeraeumt werden, z.B. eine niedrigere Praxisgebuehr, was

allerdings fuer den Arzt wiederum einen erhoehten Arbeitsaufwand

bedeutet.

 

 

Haushaltshilfe, Zuzahlung

Familien mit Kindern, die eine Haushaltshilfe brauchen, weil die

Mutter z.B. im Krankenhaus liegt, muessen 10% der Kosten pro

Kalendertag uebernehmen, maximal zehn Euro, mindestens fuenf Euro. Das

 

Geld wird an den Pflegedienst bezahlt.

 

 

Haeusliche Krankenpflege, Zuzahlung

10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kosten am Tag, maximal jedoch an

28 Tagen im Jahr.

Heilmittel, Zuzahlung

10 Euro je Verordnung und 10% der Kosten. Sind im Rahmen einer

Vorsorge- oder Reha-Massnahme verschiedene Heilmittel verordnet

worden, sind nur einmal 10 Euro pro Rezept zu zahlen. Die

Heilmittelrichtlinie, die aussagt, welche Leistungen fuer die

Patienten von den Kassen uebernommen werden zum Beispiel

Sprachtherapie, Bewegungstherapien, Massagen u.ae., wird jetzt beim

Bundesministerium geprueft.

So soll es langfristige Verordnungen nicht mehr wie bisher geben,

die Therapiepausen sollen von in der Regel sechs auf zwoelf Wochen

verlaengert werden. Eine wirksame Therapie von Kindern mit

Sprachentwicklungsstoerungen und Schlaganfallpatienten ist dann in

vielen Faellen nicht mehr moeglich. Nach wissenschaftlichen Studien

reichen die vorgesehenen Hoechstmengen von Therapieeinheiten nicht

aus, um die jeweilige Erkrankung abschliessend und erfolgreich zu

therapieren.

Fuer behinderte und chronisch kranke Menschen sind langfristige

Therapien lebensnotwendig, um Bewegungsfaehigkeit und weitgehende

Selbstaendigkeit zu erhalten. Eine Therapiepause z.B. bei

Schlaganfallpatienten von 12 Wochen wirft diese auf Null zurueck.

Kindern in der Fruehfoerderung darf der Arzt keine zusaetzlichen

Behandlungen mehr verschreiben.

 

 

Hilfsmittel, Zuzahlung

10% der Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Mittel (z.B

Hoergeraet, Rollstuhl) sind zu uebernehmen, jedoch nicht mehr als die

 

Kosten des Hilfsmittels betragen. Bei Hilfsmitteln zum einmaligen

Gebrauch wie Windeln bei Inkontinenz oder Ernaehrungssonden zahlt der

Patient 10% je Packung, mindestens 5,00 =80 maximal 10 Euro pro Monat

und Indikation dazu

 

 

Internethandel

Der Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente per Internet ist

moeglich. Apotheken

anderer EU-Staaten duerfen ebenfalls Medikamente nach Deutschland

liefern, wenn

sie deutsche Sicherheitsstandards erfuellen (siehe: Versandhandel).

 

 

Jahres-Bruttoeinnahmen

Die maximale Zuzahlungshoehe (2%; bei chronisch Kranken 1%) bezieht

sich auf die beitragspflichtigen Jahres-Bruttoeinnahmen. Dazu zaehlen

alle wiederkehrenden Bezuege, die zur Bestreitung des

Lebensunterhaltes dienen. Das sind z.B. Arbeitseinkommen, Renten,

Arbeitslosengeld und Unterhaltszahlungen, aber auch Kapital- und

Mieteinkuenfte. Erziehungs- und Kindergeld zaehlen nicht dazu. Aendern

 

sich die Jahresbrutto-Einkuenfte im Verlaufe des Jahres stark, kann

mit der Kasse eine neue Belastungsgrenze vereinbart werden.

 

 

Kinder und Jugendliche

bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit.

(Siehe auch Freibetraege)

 

 

Kostenerstattung

Alle Versicherten koennen waehlen, ob sie Kostenerstattung moechten.

Der Arzt schickt eine Rechnung und der Patient reicht diese bei der

Krankenkasse zur Erstattung ein. Wer das Prinzip waehlt, muss sich

fuer ein Jahr festlegen.

 

Krankenkassenbeitraege

sollen bis 2006 unter dreizehn Prozent des Bruttolohns sinken.

 

 

Krankengeld

muessen die Versicherten ab 2006 allein und ohne Zuschuss vom Arbeitgebe

r

finanzieren. Das macht zusaetzlich einen halben Prozent des

Bruttolohns aus.

 

Krankenhausaufenthalt

Patienten muessen bei einer stationaeren Behandlung zehn Euro je Tag

bezahlen,

maximal jedoch fuer 28 Tage im Jahr.

 

 

Kuenstliche Befruchtung

Kuenftig werden nicht mehr vier, sondern nur noch drei Versuche zur

kuenstlichen

Befruchtung von der Kasse uebernommen. Das Alter wird bei Frauen auf

25 bis 40 Jahre begrenzt, bei Maennern auf 50 Jahre. Der Eigenanteil

an den Kosten betraegt 50 Prozent.

 

 

Medikamente, verschreibungspflichtige

Bei verschriebenen Arzneimitteln sind zehn Prozent des Preises,

mindestens jedoch 5,

maximal aber 10 Euro je Mittel zu bezahlen. In keinem Fall mehr als

der Apothekenpreis des Medikaments.

Das Honorar fuer die Apotheker betraegt pro Mittel 8,10 Euro. Mit der

Stuetzung soll

der Anreiz entfallen, teure Mittel zu verkaufen. Hinzu kommen drei

Prozent des

Herstellerpreises als Zuschuss fuer die Lagerkosten der Apotheke.

In der Folge werden viele billige Medikamente fuer Patienten teurer.

Hochpreisige

Medikamente werden zwar billiger, aber das spuert der Patient erst,

wenn die Kassen

die Einsparungen auch an die Mitglieder weitergeben.

Wichtig: Kariesvorbeugung und Individualprophylaxe

Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren bekommen z.B.

die rezeptpflichtige 38g Tube elmex gelee zu 100% erstattet. Die

rezeptfreie Tube zu 25g muss bei ueber 12-jaehrigen selbst bezahlt

werden. Bis 12 Jahre werden alle Kosten fuer rezeptfreie Mittel auch

uebernommen.

Individualprophylaxe ist eine zahnaerztliche Vorsorgeuntersuchung,

die Heranwachsende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten. Sie

kann 1x pro Halbjahr ohne Praxisgebuehr in Anspruch genommen werden.

Erwachsene haben keinen Anspruch darauf. Kosten fuer Fluoridpraeparate

 

koennen von der Krankenkasse nur in Einzelfaellen, z.B. bei Behandlung

 

von Karies im Anfangsstadium oder bei ueberempfindlichen Zahnhaelsen,

uebernommen werden. Vom Patienten muessen dann nur die erforderlichen

Zuzahlungen nach dem GMG geleistet werden.

Beispiel 1:

Das Schmerzmittel Diclofenac AL (Packungsgroesse N1, 20 Tabletten)

kostet bislang

1,37 Euro. Der Patient zahlt den vollen Preis, weil dieser unter der

Zuzahlungsgrenze

von vier Euro liegt.

Ab Januar setzt sich der Preis wie folgt zusammen:

- Einkaufspreis 0,67 Euro

- Lagerkostenzuschuss 0,02 Euro

- Apotheker-Honorar 8,10 Euro

- Mehrwertsteuer 1,41 Euro

Preis:10,20 Euro

Davon muss der Patient 5 Euro zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen

zahlen 3,20

Euro; die uebrigen zwei Euro muss die Apotheke der Kasse als Rabatt

gewaehren.

Private Kassen uebernehmen die restlichen 5,20 Euro voll.

 

Beispiel: 2

Das Insulin-Praeparat Actrapid Human hat derzeit einen Apothekenpreis

von 233,79

Euro. Entsprechend der Packungsgroesse N2 zahlt der Patient 4,50 Euro z

u.

Ab 1.1.04 wird der Preis so gebildet:

- Einkaufspreis 155,03 Euro

- Lagerkostenzuschuss 4,65 Euro

- Apotheker-Honorar 8,10 Euro

- Mehrwertsteuer 26,84 Euro

-Preis: 194,62 Euro

Der Patient zahlt nach der Regel "Zehn Prozent Selbstbeteiligung -

mindestens fuenf

und hoechstens zehn Euro" zehn Euro zu. Die Kasse spart kuenftig pro

Verschreibung

von Actrapid Human 39,17 Euro. Rechnet man die zwei Euro hinzu, die

die Apotheke der Kasse als Rabatt geben muss, sind es sogar 41,17 Euro.

 

 

Medikamente, frei verkaeufliche

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kassen

grundsaetzlich

nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Kinder bis 12 Jahren; Kinder und

Jugendliche mit

Entwicklungsstoerungen und Schwerkranke, die diese Wirkstoffe fuer

ihre Therapie

benoetigen, z.B. bei Krebs. Gelten diese Medikamente als

Therapiestandard, koennen sie in den Leistungskatalog der

gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Beispiel fuer

aufgenommene Medikamente sind Aspirin fuer Schlaganfallpatienten oder

Mistelpraeparate bei Krebs.

Die Preisbindung fuer nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

wird aufgehoben. Das

soll zu mehr Wettbewerb zwischen den Apotheken fuehren. Fuer Patienten

 

kann sich

also ein Preisvergleich lohnen.

Mittel zur "Verbesserung der persoenlichen Lebensfuehrung" muss der

Patient selbst

bezahlen. Beispiele: Appetithemmer, Potenzmittel.

Wichtig: Verbandsmittel sind keine Arzneimittel, sondern

Medizinprodukte. Diese bleiben auch nach den neuen Regelungen der

Gesundheitsreform weiterhin verordnungsfaehig. Auch moderne

Wundversorgungsprodukte, wie Hydrokolloidverbaende, Hydrogele und

Alginate fallen darunter. Manche Arztcomputersysteme geben bei

Verbandsmitteln falsche Hinweise.

Wichtig: Diabetes-Teststreifen, Harnteststreifen sind ebenfalls

Medizinprodukte und weiterhin verordnungsfaehig.

 

 

Notfall

Beim Besuch einer Notfallstation kann die Praxisgebuehr auch erst

spaeter bezahlt

werden. Fahrten mit dem Notarztwagen werden weiter von den Kassen

uebernommen, allerdings ist eine Zuzahlung von 10 Euro faellig.

 

 

Patientenbeauftragter

Auf Bundesebene wurde die Stelle eines unabhaengigen

Patientenbeauftragten

geschaffen. Die Bundesregierung hat dafuer seit 1.1.2004 die

SPD-Bundestagsabgeordnete Helga Kuehn-Mengel eingesetzt.

Postanschrift:

Geschaeftsstelle der Patientenbeauftragten

Bundesministerium fuer Gesundheit und Soziale Sicherung

Wilhelmstrasse 49

10117 Berlin

 

Patientenquittung

Patienten koennen von ihrem Arzt eine Quittung verlangen. Sie muss

allgemeinverstaendlich alle Leistungen auflisten, die der Arzt bei

der Kasse abrechnet. Laesst sich der Patient diese Bescheinigung

gleich nach der Behandlung ausstellen, ist sie fuer ihn kostenlos.

Verlangt er eine quartalsweise Auflistung, muss er einen Euro

bezahlen und bei Zusendung das Porto.

 

 

Praeventionsmassnahmen

Verschiedene Krankenkassen gewaehren einen Bonus fuer

Praeventionsmassnahmen in den Handlungsfeldern

=09

Bewegung z.B. Aqua-Fitness, Nordic-Walking, Rueckenschule

 

Ernaehrung z.B. Ernaehrungsberatung, Kurse zur gesunden Ernaehrung ode

r

Gewichtsreduktion

 

Entspannung z.B. autogenes Training, Hatha-Yoga, Tai-Chi, Qigong

 

Sucht z.B. Raucherentwoehnung

 

Gut in Form z.B. aktive Mitgliedschaft in TUeV-zertifizierten

Fitness-Studios, Gesundheitssportangebote im Verein mit dem

Qualitaetssiegel=93 Sport pro Gesundheit=93, Angebote des Kneipp-Bundes,

 

Deutsches Sportabzeichen

 

Krebsvorsorgeuntersuchungen

Gesundheits-Check-up

 

Kindervorsorgeuntersuchungen (U1-U9 und Jugenduntersuchung J1)

 

Zahnvorsorge fuer Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 

Professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen

 

Schutzimpfungen, z.B. Grippeschutz, Hepatitis, Masern, Mumps, Roeteln

Blutspende

 

Teilnahme an Gesundheitsaktionen vor Ort, z.B.

Gesundheitsveranstaltungen, Lauftreffs

 

Im jeweiligen Bonus-Pass der Krankenkassen werden die Bonuspunkte

vom Arzt oder Kursleiter bestaetigt. Je nach Anzahl der Bonuspunkte

koennen Sachpraemien oder Einkaufsgutscheine aus dem

Gesundheitsbereich ausgewaehlt werden.

 

Praxisgebuehr

Die Praxisgebuehr ist Teil des aerztliche Honorars und keine Kassengebue

hr.

Grundlage: GMG (=A743b Abs.2 SGB V).

Versicherte muessen je Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten im

Quartal 10 Euro Praxisgebuehr entrichten. Bezahlt werden muss vor der

Behandlung Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Dann kann im

Nachhinein bezahlt werden.

 

Wird ein Patient von einem Arzt an einen anderen ueberwiesen, ist

keine erneute

Gebuehr faellig. Das gilt auch fuer Gynaekologen und Augenaerzte.

Allerdings muessen

Ueberweisung und Arztbesuch im gleichen Quartal erfolgen. Anders ist

es beim

Zahnarzt: Hier muss jeweils beim ersten Besuch im Quartal die Gebuehr

entrichtet

werden - unabhaengig von allen Ueberweisungen.

Zahlen muss auch, wer nur ein Rezept will oder telefonisch Rat einholt.

Auch bei Beanspruchung eines Arztes in einem anderen deutschen

Bundesland (Urlaub, Dienstreise) muss die Praxisgebuehr entrichte werden

=2E

Augenaerzte verlangen derzeit auf Empfehlung ihres Berufsverbandes

eine =84Brillengebuehr=93 bis zu 20 Euro. Ob dies rechtens ist wird

durchs Bundesministerium geklaert. Sinnvoll ist es, diesen Betrag

nicht zu bezahlen, da er nicht zurueckgefordert werden kann.

keine Praxisgebuehr wird verlangt bei:

- Schutzimpfungen

- jaehrliche Vorsorgeuntersuchung auf Krebs. Anrecht bei Frauen ab

Beginn des 20.

     Lebensjahrs; bei Maennern ab Beginn des 45. Lebensjahrs

- zweijaehrliche Untersuchung zur Frueherkennung von Diabetes (Zucker)

 

sowie

    Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Nieren. Anrecht ab

vollendetem

    35. Lebensjahr.

- jaehrliche Kontrolle beim Zahnarzt (siehe auch Vorsorgeuntersuchungen)

 

    - Schwangerenbetreuung

   - nach Arbeitsunfaellen

Sollte die Vorsorgeuntersuchung jedoch zeigen, dass eine Behandlung

noetig ist - wie

beispielsweise beim Frauenarzt oder Zahnarzt - dann wird die

Praxisgebuehr doch faellig.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind

befreit. Studenten

und Auszubildende zahlen.

Wird die Praxisgebuehr nicht gezahlt, kann der Arzt die Behandlung

verweigern. Ausnahme sind Notfaelle. Auch dann muss der Patient im

Nachhinein die 10 Euro

entrichten. Wenn er dies nicht fristgemaess tut, beginnt ein

mehrstufiges Mahnverfahren:

1. Der Arzt erinnert nach einem selbst festgelegten Zeitraum den

saeumigen

Patienten per Brief. Darin setzt er eine Frist. Der Adressat muss

das Porto und die

Praxisgebuehr zahlen.

2. Wird die Rechnung noch immer nicht beglichen, mahnt die

Kassenaerztliche

Vereinigung. Der Patient wird mit vier Euro Mahngebuehr bestraft.

Notfalls leitet die

KV ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Kosten fuer den Saeumigen:

12,50 Euro

Gerichtsgebuehr plus 10 Euro Praxisgebuehr. Anders gesagt: Nicht der

Arzt, sondern

  die Kassenaerztliche Vereinigung kuemmert sich um das Inkassoverfahren

=2E

3. Ist die Praxisgebuehr trotzdem nicht einzutreiben, springt die

Krankenkasse ein und

bezahlt.

 

 

Privatversichert

Fuer Privatversicherte gelten die Zuzahlungsregelungen der

gesetzlichen Kassen nicht.

Zu bestimmen ist noch, was zugrunde gelegt wird, wenn einer in der

Familie privat

und der andere gesetzlich versichert ist.

 

Qualitaetsmanagement

Arztpraxen muessen internes Qualitaetsmanagement einfuehren. Aerzte s

ind

zu regelmaessiger Fortbildung verpflichtet. Kommen sie dieser

Verpflichtung nicht nach, drohen Verguetungsabschlaege oder Entzug der

 

Zulassung.

 

 

Qualitaetssicherung

Ein unabhaengiges wissenschaftliches Institut soll die Qualitaet im

Gesundheitswesen ueberwachen. Das Institut wird unter anderem die

Wirkung von Arzneimitteln bewerten.

 

 

Rehabilitations-Massnahmen

Bei ambulanter Rehabilitationsmassnahme sind es 10,00 =80 pro

Behandlungstag, bei Anschlussrehabilitation wird die Zuzahlung

begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr

Bei stationaerer Vorsorge und Rehabilitation sind 10,00 =80 pro

Kalendertag zu zahlen, bei Anschlussheilbehandlung wird die

Zuzahlung wiederum begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

Bei medizinischer Rehabilitation fuer Muetter und Vaeter sind 10 Euro

 

je Kalendertag faellig.

 

 

Sehhilfen

Kosten fuer Sehhilfen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen

unter 18 Jahren

sowie bei schwerer Sehbehinderung auf beiden Augen uebernommen.

Richtwert: Die

Sehstaerke bleibt trotz Brille bzw. Kontaktlinsen unter 30 %.

Umstritten ist derzeit, ob Patienten beim Augenarzt fuer einen

Sehtest und die Diagnose extra zuzahlen muessen. Manche Augenaerzte

verlangen dafuer 15 Euro. Das Bundesgesundheitsministerium

argumentiert, eine zusaetzliche Zuzahlung sei nicht gerechtfertigt.

Anlass ist offenbar eine missverstaendliche Formulierung in den

Richtlinien von Krankenkassen und Kassenaerztlicher

Bundesvereinigung. Mehrere Krankenkassen raten Patienten, nicht zu

bezahlen und sich bei der jeweiligen Kasse zu beschweren. Seien die

15 Euro einmal entrichtet, koennten sie nicht zurueckgefordert werden.

Die Kaufmaennische Krankenkasse (KKH) bezeichnet die praktizierte

Regelung von Augenaerzten, die Sehschaerfenbestimmung den Patienten

privat in Rechnung zu stellen, als vertragswidrig. In solchen Faellen

sollte der Patient zum Augenoptiker gehen. Die KKH stellt eine

kostenfreie Sehschaerfenbestimmung beim Optiker sicher, solange der

Streitfall mit den Augenaerzten nicht entschieden ist.

 

Sozialhilfeempfaenger

muessen die normale Praxisgebuehr zahlen. Fuer sie gelten auch

ansonsten dieselben

Zuzahlungen wie fuer andere Patienten. Die Gesamtsumme der

Eigenbeteiligung darf

auch hier nicht 2% des jaehrlichen Einkommens ueberschreiten.

Grundlage ist der Regelsatz des Haushaltsvorstandes.

 

 

Sterbegeld

wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Sterilisation

Kosten werden nur uebernommen, wenn der Eingriff medizinisch

notwendig ist.

Ueberweisung

des Hausarztes an einen Facharzt befreit den Patienten von der

Praxisgebuehr. Die

Ueberweisung ist fuer das gesamte Quartal gueltig.

 

 

Tabaksteuer

wird ab 1. Maerz 2004 3x um je 1,2 Cent pro Zigarette erhoeht. Weitere

 

Termine:

1. Dezember 2004; 1. September 2005. Aus den Einnahmen werden

versicherungsfremde Leistungen finanziert, unter anderem das

Mutterschaftsgeld und das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

(siehe: versicherungsfremde Leistungen)

 

 

Versandhandel Sicherheitsregeln

Die Versandapotheke muss bei Fragen und Problemen rund um die Uhr

erreichbar sein.

Um qualifiziert beraten zu koennen muessen Fachkraefte mit

pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen beschaeftigt werden. Die

Beratung muss in deutscher Sprache erfolgen.

Verschreibungspflichtige Medikamente duerfen nicht ohne Rezept

vertrieben werden.

Die Zustellung muss sicher und schnell erfolgen, Qualitaet und

Wirksamkeit duerfen nicht leiden. Die Uebergabe der Lieferung darf nur

 

an den Besteller selbst oder eine von ihm benannte Person erfolgen.

 

 

Versicherungsfremde Leistungen

werden nicht mehr von der Gemeinschaft der Krankenversicherten

finanziert. Aufgaben, die in erster Linie im allgemeinen Interesse

des Staates liegen, wie z.B. Leistungen rund um die Schwangerschaft,

Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bei der Betreuung eines

erkrankten Kindes werden vom Staat als Pauschale an die

Krankenversicherung gezahlt. Die Leistungen an die Versicherten

werden nicht gestrichen, sondern nur anders

finanziert(sieheTabaksteuer).

 

 

Versorgungszentren

Die Versorgungszentren sollen ambulante Versorgung aus einer Hand

bieten. In diesen Gesundheitszentren arbeiten aerztliche und

nichtaerztliche Heilberufe interdiszplinaer zusammen. Die

Krankenkassen koennen mit diesen Gesundheitszentren eigene

Leistungsvertraege abschliessen. Ebenso koennen sie in dem Bereich der

 

integrierten Versorgung Direktvertraege mit Aerztinnen und Aerzten

abschliessen, auch ohne Zustimmung der Kassenaerztlichen Vereinigung.

 

Vorsorge

Arztbesuche zur Vorsorge sind von der Praxisgebuehr befreit. Dazu zaehl

en:

jaehrliche Vorsorgeuntersuchung auf Krebs

bei Frauen ab 20 Jahren Genitaluntersuchung, ab 30 zusaetzlich Brust-

und Hautuntersuchung, ab 45 Jahren zusaetzlich Untersuchung von

Dickdarm und Rektum.

Bei Maennern ab 45 Jahren Untersuchung des Dickdarms, der Prostata,

des aeusseren Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensja

hr.

 

Gesundheits-Check Ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre fuer

gesetzlich Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Frueherkennung

von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, sowie Diabetes

Schwangerenbetreuung

Schutzimpfungen Insbesondere gegen Kinderlaehmung,

Diphtherie,Tetanus, Mumps, Masern, Roeteln, Keuchhusten, Influenza,

Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe.)

Zahnarzt Jaehrlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt

Zahnsteinentfernung auf Kosten der Kasse. Wird ein Befund

festgestellt, muss die Praxisgebuehr nachentrichtet werden.

Krankenkassen koennen Versicherten bei Teilnahme an

Vorsorgeprogrammen einen

finanziellen Bonus gewaehren. ( siehe Bonus)

 

Zahnersatz

Ab 2005 wird Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen

Krankenkassen gestrichen. Die Versicherten muessen sich dann zwischen

einer privaten und einer zusaetzlichen Versicherung bei der

Krankenkasse entscheiden. Dies betrifft Kosten fuer Bruecken, Kronen

oder Prothesen. Alle gesetzlichen Krankenkassen werden fuer diese

Zusatzversicherung einen einheitlichen Betrag verlangen.

Wichtig: Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder

und Familienangehoerige in der gesetzlichen Zahnersatzversicherung

mitversichert. Eine Entscheidung fuer eine private

Krankenversicherung ist endgueltig. Eine Rueckkehr in die

Zahnersatzversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht moeglich

=2E

 

Zahnversorgung

Beim Besuch des Zahnarztes zahlt der Patient einmal im Quartal die

Praxisgebuehr von

10 Euro. Ausnahme: Jaehrliche Kontrolluntersuchung innerhalb des

Bonusprogramms.

Sollte der Zahnarzt waehrend dieser Untersuchung zum Bohrer greifen

muessen, wird die Praxisgebuehr jedoch automatisch faellig.

Die Zahnbehandlung bezahlt unveraendert die Krankenkasse.

 

Zuzahlung

Prinzipiell sind fuer jede medizinische Leistung 10% der Kosten zu

uebernehmen - mindestens fuenf und hoechstens zehn Euro. Hinzu kommt

die Praxisgebuehr von zehn Euro.

Jeder, der aelter als 18 Jahre ist, zahlt zu, bis die

Belastungsgrenze von 2 % des

   Brutto-Jahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1%) erreicht ist.

Bei Heimbewohnern, deren Unterbringung von einem Traeger der

Sozialhilfe bzw. Kriegsopferfuersorge getragen wird, richtet sich die

Belastungsgrenze der Zuzahlung nach dem Regelsatz des

Haushaltsvorstandes. Die Belastungsgrenze ist in jedem Bundesland

unterschiedlich, durchschnittlich etwa 70,00 =80 jaehrlich).

Gebuehren werden faellig bei Praxisgebuehr, Medikamenten, -, Heil- und

 

Hilfsmitteln, Fahrtkosten, Krankenhausbehandlung, ambulante und

stationaere Rehabilitation.

Merke: Unterscheidung von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten

 

Zuzahlungsbeleg

Der Zuzahlungsbeleg muss folgende Angaben enthalten:

  Vor- und Zunahme des Versicherten

  Bezeichnung der Leistung

  Zuzahlungsbetrag

Datum der Abgabe

  Abgebende Stelle (z.B. Stempel)

 (völliger Schwachsinn ! )

 

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